Lärmschutzwand ist als Fachlos zu vergeben

Oberlandesgericht München bekräftigt die Pflicht zur Losaufteilung

 
von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 33 vom 14. August 2015, Seite 18.
       
Die Autobahndirektion Südbayern hat Bauarbeiten an der A 9, Nürnberg-München, in einem europaweit offenen Verfahren ausgeschrieben. Auftragsgegenstand war die „Erneuerung der Fahrbahndecke und temporäre Seitenstreifenfreigabe, Fahrbahn A: Erd- und Deckenbauarbeiten für Fahrbahninstandsetzung; Oberbauarbeiten in Asphalt, Erdbauarbeiten, Entwässerungsarbeiten; Brückenbauarbeiten, Lärmschutzwandarbeiten, passive Schutzeinrichtungen.” Die Vergabe sollte einheitlich erfolgen, das heißt nicht in Fachlose aufgeteilt.
 
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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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