Energievertragsrecht

​​​​​​Permanente Neuregelungen erfordern neben der Gestaltung neu abzuschließender Energieverträge auch die Anpassung bereits laufender Verträge und sonstiger Rechtstexte. Das in der Praxis etablierte „Rödl & Partner Mustervertragswerk für die Energiewirtschaft” bietet eine Vielzahl an Musterverträgen für die Energiewirtschaft (z.B. Energielieferverträge, Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträge, Ergänzende Bedingungen, Lieferantenrahmenverträge) und zeichnet sich durch den maßgeschneiderten Zuschnitt besonders auf kleine und mittelgroße Unternehmen aus.
 
Unsere Beratungsleistungen im Energievertragsrecht: 
  • Kompakte (Muster-)Vertragspakete für alle in der Energiewirtschaft relevanten Regelungsbereiche
  • Prüfung und individuelle Gestaltung sämtlicher energiewirtschaftlicher Vertragswerke
  • Revision laufender Verträge zur Ermittlung rechtlicher und wirtschaftlicher Optimierungspotenziale
  • Durchführung notwendiger Vertragsanpassungen

 

 

Kontakt

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Christian Marthol

Rechtsanwalt

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