BEW Modul 2: Neue Möglichkeiten durch überlappende Maßnahmenpakete

​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 26. November 2025


Kürzlich wurde das Technische Merkblatt der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) in einer neuen Fassung veröffentlicht. Im Kern betrifft diese Aktualisierung einen Punkt, der für Wärmenetzbetreiber in der Praxis relevant ist: Maßnahmenpakete in Modul 2 können sich nun ausdrücklich zeitlich überlappen. Das schafft neue Spielräume in der Planung und Umsetzung der im Transformationsplan oder in der Machbarkeitsstudie im Sinne des BEW-Moduls 1 definierten Maßnahmen, stellt aber auch höhere Anforderungen an die Struktur und Organisation.

Maßnahmenpakete sind sachlich zusammenhängende Investitionsmaßnahmen, die in einem Zeitraum von jeweils vier Jahren durchgeführt werden können. Eine Verlängerung um maximal zwei Jahre ist möglich. Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn ein Wärmenetz die Anforderungen der BEW nicht innerhalb eines einzigen Vierjahreszeitraums erreichen kann und der hierfür erforderliche Investitionszeitraum somit länger ist. Sie bündeln alle notwendigen Maßnahmen, die im Transformationsplan oder in der Machbarkeitsstudie für Wärmenetze definiert sind. Bislang wurden Maßnahmenpakete in der Praxis meist als zeitlich aufeinanderfolgende Vierjahresblöcke verstanden: Zunächst wurde ein Paket geplant, beantragt, bewilligt und umgesetzt, bevor das nächste Paket begann. Für viele Wärmenetzbetreiber führte dies zu einer stark sequentiellen Projektlogik, die mit realen Bauabläufen, neuen Anschlusschancen oder geänderten Rahmenbedingungen nur schwer in Einklang zu bringen war.

Was bed​​eutet das in der Praxis?

Neu ist nun, dass Maßnahmenpakete innerhalb desselben Wärmenetzes ausdrücklich zeitlich überlappen dürfen. Das bedeutet: Ein neues Maßnahmenpaket kann beantragt werden, obwohl das vorherige Paket noch nicht abgeschlossen ist. Außerdem ist es möglich, bei schnellerer Umsetzung als ursprünglich geplant durch eine Aufstockung weitere Maßnahmen vorzuziehen oder ein weiteres Paket früher zu beantragen. Damit entsteht ein deutlich größerer Gestaltungsspielraum bei der zeitlichen Strukturierung von BEW-Projekten.

Voraussetzung für diese Flexibilität ist bei zeitlicher Überlappung die klare Abgrenzbarkeit der einzelnen Maßnahmenpakete. Das Merkblatt verlangt, dass sich die Leistungen paralleler Pakete kostentechnisch, räumlich, organisatorisch und planerisch eindeutig unterscheiden lassen. In der Praxis heißt das: getrennte Kostenstrukturen, nachvollziehbare räumliche Zuordnung (z. B. Teilnetze oder Quartiere), klare Verantwortlichkeiten in der Projektorganisation und eine Planung, die diese Trennung widerspiegelt. Unverändert bleibt außerdem, dass für jedes Maßnahmenpaket ein eigener Antrag zu stellen ist und sich alle Angaben jeweils auf den Zustand des Netzes nach Umsetzung dieses Pakets beziehen. Der vierjährige Zeitraum eines Maßnahmenpakets soll weiterhin sinnvoll genutzt werden.

Was bedeutet das für Wär​menetzbetreiber?

Für die Praxis eröffnet die neue Fassung die Möglichkeit, Investitionen in Erzeugung, Netzausbau und Speicher nicht mehr strikt hintereinander, sondern dort, wo es sinnvoll ist, parallel zu planen und umzusetzen. Planungsleistungen, Genehmigungen, Vergaben und Bau können so strukturiert werden, dass verschiedene Netzbereiche zeitgleich vorankommen, ohne auf das formale Ende eines laufenden Maßnahmenpakets warten zu müssen.

Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Planung und Steuerung: Ohne saubere Projekt- und Kostenstruktur lässt sich die geforderte Abgrenzbarkeit kaum darstellen. Wer die neuen Spielräume nutzen möchte, sollte daher frühzeitig prüfen, wie Maßnahmenpakete sinnvoll zugeschnitten werden können.

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