Praxisprobleme und Highlights im Lichte der US-Steuerreform

​veröffentlicht am 8. Oktober 2018 / Lesedauer ca. 1 Minute

   

Mit dem US-Steuerreformgesetz vom Dezember 2017 wurde die umfassendste Änderung des US-Bundessteuergesetzes seit 1986 vollzogen. Das janusköpfige Gesetz bezweckt zum einen die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen (z.B. durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 35 Prozent auf 21 Prozent; die Sofortabschreibung bestimmter beweglicher Wirtschaftsgüter, den Sonderabzug bei Exporten von Gütern und Dienstleistungen ins US-Ausland (Foreign-derived Intangible Income Deduction). Zum anderen soll der Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage (Base Erosion) entgegengewirkt werden (z.B. durch die Base Erosion and Anti-abuse Tax, der Zinsschranke, der Besteuerung des Global Intangible Low-taxed Income).

   

   

Die relativ komplexen und z.T. gegensätzlichen Regelungen erfordern eine ganzheitliche Analyse und steuerliche Überprüfung des in den USA geschäftlich tätigen Unternehmens (bzw. Konzerns) bzw. des in den USA investierenden Immobilien- oder Private Equity-Anlegers. Gegenstand solcher Risikominimierungs- und Optimierungsprozesse sind u.a. die Beteiligungsstruktur, die Finanzierungsstruktur, das Geschäftsmodell (reiner Export vs. Vertrieb vs. Produktion), sowie die Leistungsbeziehungen zwischen der US-(Tochter-oder Gruppen-) Gesellschaft zu den verbundenen in- und ausländischen Unternehmen (inkl. des Transfer Pricing Modells).

  

Aufgrund mancher dreist ausgestalteter neuer Regelungen des US-internationalen Steuerrechts sollten auf dem Prüfstand ebenso die etwaigen Auswirkungen im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland/USA stehen. Dies ist u.a. Gegenstand eines Schwerpunktthemas (Praxisprobleme und Highlights im Lichte der US-Steuerreform) bei der diesjährigen IStR-Jahrestagung des Verlags C.H. Beck oHG am 8. und 9. November in Berlin.

   

     

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