Regulierungsmanagement

Kaum eine andere Branche in Deutschland unterliegt einer strengeren Regulierung als der Betrieb von Energieversorgungsnetzen. Die regulatorischen Anforderungen an Netzbetreiber haben durch die Anreizregulierung inzwischen ein Maß erreicht, das es vor allem kleinen und mittelgroßen Energieversorgungsunternehmen kaum noch erlaubt, ohne externe Beratung in Regulierungsfragen tätig zu sein. Aber nicht nur Energieversorgungsunternehmen unterliegen der Regulierung, sondern auch Unternehmen anderer Branchen, sofern diese über Infrastruktureinrichtungen zur Energieversorgung verfügen (z.B. Industrie- und Gewerbegebiete, Einkaufszentren, Flughäfen, Messen). 
 
Unsere Beratungsleistungen im Regulierungsmanagement:
  • Anpassung der Erlösobergrenze gemäß ARegV und Preisblattermittlung Strom und Gas (Netzentgeltkalkulation)
  • Laufende Beratung in allen regulatorischen Fragen des Netzbetriebs
  • Betreuung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren im Rahmen der Regulierung des Netzbetriebs
  • Regulatorische Beratung bei der Umstrukturierung des Netzbetriebs
  • Beratung zu den „geschlossenen Verteilernetzen” und „Kundenanlagen”
  • Unterstützung bei Antragsverfahren zur Kostenprüfung
  • Rechtliche Beratung zu den Unbundlingvorschriften
  • Unterstützung bei der Datenbereitstellung im Rahmen des Monitorings, der Qualitätsregulierung, der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten und des Effizienzvergleichs
  • Übertragungen der Erlösobergrenze gemäß ARegV
  • Antragsverfahren individueller Netzentgelte und Netzentgeltbefreiungen gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV, Ermittlung Hochlastzeitfenster
  • Beantragung von Erweiterungsfaktoren und Investitionsbudgets gemäß ARegV
  • Kostenerhebung für die Kostenwälzung Biogas gemäß § 20b GasNEV
  • Rechtliche Vertretung gegenüber den Regulierungsbehörden
  • Entscheidungsunterstützungen und Risikoabschätzungen zu möglichen Regulierungsmodellen
  • Netzkostensimulation Gas und Strom
  • Unterstützung bei der Erstellung des Tätigkeitsabschlusses gemäß § 6b Abs. 3 EnWG
  • Berechnung vermiedener Netzentgelte gemäß § 18 StromNEV

 

 

Kontakt

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Jürgen Dobler

Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberater

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Dr. Thomas Wolf, LL.M. oec.

Rechtsanwalt

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