Bloße Anmietung oder öffentlicher Bauauftrag?

Vergabekammer Sachsen zu vergaberechtspflichtigen Immobiliengeschäften

    
von Holger Schröder
Bayerische Staatszeitung Nr. 44 vom 30. Oktober 2015, Seite 22.
       
Ein öffentlicher Auftraggeber beabsichtigte die Vergabe der Planung, die Errichtung/Herrichtung und Anmietung von Büro und Laborräumen. Der Auftrag war wie folgt beschrieben: „Die Bedarfsdeckung soll im Wege der Anmietung an einem Standort innerhalb eines vorgegebenen innerstädtischen Gebiets erfolgen.”
   
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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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