Country-by-Country-Reporting – Die Unternehmensberichterstattung im Wandel

Von Dr. Bernd Keller und Dr. Andreas Schmid, Rödl & Partner Nürnberg
 
Für Großunternehmen im Rohstoffsektor steht eine länderbezogene Berichtspflicht unmittelbar bevor. Künftig könnten auch weitere Unternehmen von solchen Anforderungen betroffen sein.
 
Bereits seit Anfang dieses Jahrtausends fordern verschiedene Initiativen, dass international tätige Unternehmen Angaben zu ihrem finanziellen Erfolg in jedem Land, in dem sie tätig sind, sowie zu den jeweils gezahlten Steuern und geleisteten sonstigen Zahlungen an staatliche Stellen machen sollten. Dadurch soll der Wertschöpfungsanteil in jedem Land transparent werden, um eine diesem entsprechende gerechte Besteuerung zu ermöglichen.
 
Demzufolge spielt Country-by-Country-Reporting auch in dem im Jahr 2013 als Entwurf vorgestellten BEPS-Aktionsplan der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD zum Thema „Base Erosion and Profit Shifting” eine Rolle. Mit dem Aktionsplan soll Steuerplanungsstrategien begegnet werden, die Lücken und Inkompatibilitäten im internationalen Steuerrecht ausnutzen, um Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verschieben. Des Weiteren soll diese Art der Berichterstattung dazu dienen, Korruption und anderen Missständen – insbesondere in rohstoffreichen Ländern – entgegenzuwirken, die verhindern, dass der natürliche Reichtum der Bevölkerung zugutekommt.
 
Erstmalig umgesetzt wurde dieser Gedanke im Jahr 2010 in den USA mit dem „Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act”. Zwischenzeitlich hat auch die Europäische Union diese Thematik aufgegriffen. Für große Unternehmen, die in der mineralgewinnenden Industrie oder im Holzeinschlag in Primärwäldern tätig sind, sind in der neuen Bilanzrichtlinie von 2013 jährliche Berichterstattungspflichten vorgesehen.
 
Im Rahmen des BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) soll diese Vorgabe in das Handelsgesetzbuch (HGB) übernommen werden – und zwar bereits für Geschäftsjahre, die nach dem für Mitte dieses Jahres erwarteten Inkrafttreten des Gesetzes beginnen (zum Inhalt dieser Berichterstattung siehe den Artikel Country-by-Country-Reporting für die Rohstoffindustrie nach dem BilRUG-Regierungsentwurf).
 
Zudem hat das Bundeskabinett am 2. Juli letzten Jahres beschlossen, die Kandidatur Deutschlands bei der „Extractive Industries Transparency Initiative” (EITI) einzuleiten. Im Gegensatz zum BilRUG, bei dem Aktivitäten im Ausland im Fokus stehen, ist die Berichterstattung aufgrund der EITI-Initiative auf inländische Aktivitäten im Rohstoffsektor ausgerichtet.
 
Grundprinzip ist, dass Daten zum Rohstoffsektor zum einen auf Seite der Unternehmen, zum anderen auf staatlicher Ebene erhoben werden, aus denen nach Abgleich mit volkswirtschaftlichen Daten ein nationaler EITI-Bericht erstellt und veröffentlicht wird. Die Unternehmen haben dabei die Aufgabe, ihre Daten für die nationale Berichterstattung bereitzustellen. Der erste nationale Bericht müsste innerhalb von 18 Monaten nach Zulassung als Kandidat erstattet werden.
 
Es ist abzusehen, dass die genannten Transparenzinitiativen auch jenseits des Großunternehmens und des Rohstoffsektors künftig zu erweiterten Berichterstattungspflichten führen werden. Somit tun auch mittelständische Unternehmen gut daran, die Entwicklung zu beobachten, um sich ggf. frühzeitig auf solche Anforderungen einstellen zu können. Evtl. ist auch eine freiwillige länderbezogene Berichterstattung in Erwägung zu ziehen, um in diesem Bereich vorbildliches Handeln zu demonstrieren.

Kontakt

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Prof. Dr. Bernd Keller

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, IT-Auditor IDW

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Bitte beachten Sie:

  • Großunternehmen im Rohstoffsektor müssen künftig eine länderbezogene Berichterstattung erstellen.
  • Möglicherweise müssen künftig auch weitere Unternehmen entsprechend berichten.
  • International tätige mittelständische Unternehmen sollten sich auf derartige Entwicklungen vorbereiten.
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