Handlungsbedarf für Netzbetreiber: NEST-Festlegungen der Bundesnetzagentur

​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 26. November 2025


Die Bundesnetzagentur hat die finalen Entwürfe zu den Festlegungen RAMEN Strom, RAMEN Gas, StromNEF und GasNEF dem Länderausschuss übermittelt. Nach aktuellem Stand ist nicht zu erwarten, dass die im Konsultationsverfahren geäußerten Kritikpunkte in den finalen Festlegungen berücksichtigt werden. Es ist davon auszugehen, dass der geänderte Regulierungsrahmen die wirtschaftlichen Herausforderungen der Netzbranche nur unzureichend abbilden wird.

Was bed​eutet das für Netzbetreiber?


Unsere Analysen zeigen: Die neuen Vorgaben können zu deutlichen Ergebniseinbußen von 20 bis 30 % bei der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung führen. Besonders kritikwürdig sind u. a.:

  • ​Ineffizienzen sind trotz 5-jähriger Regulierungsperiode über 3 Jahre abzubauen.
  • Eine 3-jährige Regulierungsperiode ist organisatorisch nicht abbildbar.
  • Effizienzwerte und Vorgaben für das vereinfachte Verfahren führen zu einer strukturellen Verschlechterung.
  • Verbraucherpreisindex wirkt nicht mehr auf Kapitalkosten und Verlustenergie.
  • Baukostenzuschüsse reduzieren die Gesamtkapitalverzinsung.
  • Tagesneuwertbildung für Altanlagen entfällt ab der 6. Regulierungsperiode.
  • Anpassung der Betriebskosten (OPEX-Pauschale) greift wegen Zeitverzug zu kurz.

Die Kritikpunkte und insbesondere die Ergebniseinbußen gehen auf das Zusammenwirken mit den in Kürze zu erwartenden weiteren Festlegungen

  • ​Kapitalverzinsung / Festlegung EK-Zins
  • Effizienzvergleich Strom / Abbaupfad Ineffizienzen 3 Jahre
  • Effizienzvergleich Gas / Abbaupfad Ineffizienzen 3 Jahre
  • Methode genereller sektoraler Produktivitätsfaktor / Festlegung Höhe des Faktors

zurück. Insgesamt ist in der nächsten Zeit mit voraussichtlich zehn weiteren Festlegungen zu rechnen.

Warum jet​zt handeln?


Nach Ablauf der Beschwerdefrist werden die Festlegungen bestandskräftig. Ein späteres Berufen auf deren Unwirksamkeit ist nicht mehr möglich. Um Ihre Rechtsposition zu sichern, sollten Sie die Möglichkeit einer Beschwerde sorgfältig prüfen.

Die erweiterten Kompetenzen der Bundesnetzagentur und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Festlegungen machen eine sorgfältige Prüfung, die Festlegungen gerichtlich überprüfen zu lassen unverzichtbar. Nutzen Sie die Chance, Ihre Interessen zu wahren.

Für die Wahrung Ihrer Interessen können Sie gerne an den von uns angebotenen Prozesskostengemeinschaften anbieten.​ Senden Sie hierzu gerne eine E-Mail mit dem Betreff „Teilnahme Prozesskostengemeinschaft gegen die Festlegungen der Bundesnetzagentur“ zu.


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